Was kostest der TÜV in einer Werkstatt?
Der Besitzer eines Fahrzeugs, ob PKW, Wohnmobil oder Anhänger, muss sicherstellen, dass es technisch korrekt, verkehrssicher und umweltverträglich ist. Daher sind regelmäßige Überprüfungen durch anerkannte Prüforganisationen wie TÜV, Dekra, GTÜ oder KÜS notwendig. Diese beinhalten eine Hauptuntersuchung (HU) und eine Abgasuntersuchung (AU) und haben durchaus ihren Preis. Allerdings variieren die Kosten je nach Fahrzeuggröße und -gewicht und Standort. Wird die Prüfung nicht rechtzeitig durchgeführt, kann das teuer werden.
Was kostet die Hauptuntersuchung?
Der Preis für HU oder AU variiert in Abhängigkeit von verschiedenen Faktoren. Zum Beispiel spielt die Art des Fahrzeugs oder seiner zulässigen Gesamtmasse ein Rolle. Es kann sich auch je nach Bundesland und Prüforganisation unterscheiden. Jedoch machen die Unterschiede der TÜV-Gebühren nur einen geringen Teil aus. Es ist daher ratsam, bei mehreren Anbietern in der Nähe den Preis zu vergleichen. Es gibt allerdings nur geringe Differenzen zwischen TÜV Nord, TÜV Süd, Dekra, KÜS und anderen technischen Prüfstellen. In vielen freien Werkstätten kann es zu erhöhen Kosten kommen. In unserer Werkstatt arbeiten wir mit TÜV SÜD zusammen und haben keinen Werkstattaufschlag.
Was kostet der TÜV für einen PKW bis 3,5 Tonnen?
Neuwagen müssen nach drei Jahren das erste Mal eine Haupt- und Abgasuntersuchung durchführen und danach alle zwei Jahre wiederholen. Auf dieser Seite können Sie die Fristen für alle Arten von Fahrzeugen nachlesen. Eine einzelne Hauptuntersuchung kostet etwa 56 Euro (TÜV Süd). Doch ist die Kombination von HU und AU meistens kostengünstiger, da es zusammen meistens etwa 120 Euro kostet.
Was kostet der TÜV für Motorrad, Wohnmobil und (wohn-)Anhänger?
Kfz ab einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen bis 7,5 Tonnen sind teurer als Motorräder. Die Kombination aus Hauptuntersuchung und Abgasuntersuchung zwischen 120 und 160 Euro liegt. Beachten Sie jedoch, dass Wohnmobile mit mehr als 7,5 Tonnen jährlich zur HU und AU müssen und in diesem Fall etwa 20 Euro mehr bezahlen müssen. Wohnmobile zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen, die älter als sechs Jahre sind, müssen einmal jährlich zum TÜV. Alle zwei Jahre ist eine Erneuerung der Prüfung für neuere Fahrzeuge erforderlich.
Motorräder sind hingegen deutlich günstiger, da sie nur ungefähr 70 Euro kosten. Anhänger müssen wiederum regelmäßig zur Hauptuntersuchung, um sich eine neue TÜV-Plakette abzuholen. Die Kosten hierfür liegen zwischen rund 35 Euro (für Anhänger ohne Bremse) und etwa 130 Euro (für Anhänger bis 12 Tonnen).
wie lange kann man ohne den tüv überziehen ?
Sollte beim ersten HU-Termin ein Mangel festgestellt werden, gilt eine Nachprüfung als notwendig. Für diese werden die Prüforganisationen meist ein Entgelt zwischen 14 und 26 Euro verlangen. Sollte sich der Termin länger als zwei Monate hinziehen, erhöht sich die Gebühr um 20 Prozent. Wer mit abgelaufenem TÜV im Straßenverkehr erwischt wird, muss zusätzlich ein Bußgeld entrichten, welches gemäß dem Bußgeldkatalog abhängig ist von der Dauer der Überziehung. Ist eine Überziehung von mehr als acht Monaten vorhanden, müssen 60 Euro plus ein Punkt in Flensburg bezahlt werden.
Wann müssen welche Fahrzeuge zur HU?
Neuwagen müssen nach drei Jahren das erste Mal eine Haupt- und Abgasuntersuchung durchführen und danach alle zwei Jahre wiederholen. Auf dieser Seite können Sie die Fristen für alle Arten von Fahrzeugen nachlesen. Eine einzelne Hauptuntersuchung kostet etwa 56 Euro (TÜV Süd). Doch ist die Kombination von HU und AU meistens kostengünstiger, da es zusammen meistens etwa 120 Euro kostet.
Wie sind die Fristen für die HU?
Fahrzeugart |
Erste Untersuchung |
Folgende Untersuchungen |
---|---|---|
Krafträder und Pkw |
||
Krafträder, Trikes und Kfz der Klassen L3e, L4e, L5e und L7e |
nach 24 Monaten |
alle 24 Monate |
Pkw (max. 8 Sitze) |
nach 36 Monaten |
alle 24 Monate |
Wohnmobile¹ |
||
bis 3.500 kg zGG |
nach 36 Monaten |
alle 24 Monate |
über 3.500 bis 7.500 kg zGG |
nach 24 Monaten |
alle 24 Monate; ab 7dem 7. Zulassungsjahr alle 12 Monate |
über 7.500 kg zGG |
nach 12 Monaten |
alle 12 Monate |
(Wohn-)Anhänger |
||
ungebremst |
nach 36 Monaten |
alle 24 Monate |
bis 750 kg zGG |
nach 36 Monaten |
alle 24 Monate |
über 750 bis 3.500 kg zGG |
nach 24 Monaten |
alle 24 Monate |
über 3.500 bis 10.000 kg zGG |
nach 12 Monaten |
alle 12 Monate |
Lkw/Nutzfahrzeuge² |
||
bis 40 km/h Höchstgeschwindigkeit |
nach 24 Monaten |
alle 24 Monate |
bis 3.500 kg zGG |
nach 24 Monaten |
alle 24 Monate |
über 3.500 bis 7.500 kg zGG |
nach 12 Monaten |
alle 12 Monate |
¹ Hauptuntersuchung setzt gültige Prüfung der Flüssiggasanlage voraus
² Auswahl; Gesamtübersicht der Regelungen für Nutzfahrzeuge und Anhänger siehe BGBl Nr. 11 vom 8. März 2006, S. 470, www.bgbl.de
was kostet eine änderungsabnahme beim tüv?
Es können Veränderungen an Autos durchgeführt werden, wie zum Beispiel den Anbau von einem Spoiler oder die Tieferlegung des Fahrzeuges. Auch das Folieren der Seitenscheiben macht es individueller oder durch Chip-Tuning kann es schneller und persönlicher gestaltet werden. Allerdings muss eine Änderungsabnahme die Veränderungen bestätigen, welche die Betriebserlaubnis und Verkehrssicherheit garantiert. Die Kosten dafür variieren je nach Fahrzeugart; Pkws kosten zwischen 40 und 70 Euro. Motorräder kosten zwischen 25 und 55 Euro. Eine Auskunft über die endgültigen Preise kann dir unser Werkstattprofi vor Ort geben.
TÜV Termin machen – immer Montag und Mittwoch
Deine Ansprechpartner für HU & AU
Tobias Propp
Timmy Eschke
Sebastian Renas
Service-Berater
Montag – Freitag:
07:00 – 18:00 Uhr
Wissenswertes über TÜV & HU
PKW:
Wenn Du einen Neuwagen hast, wird die erste TÜV Untersuchung inkl. HU und AU nach 3 Jahren fällig. Danach muss jeder Gebrauchtwagen alle 2 Jahre zum TÜV Check. Außerdem musst Du beim TÜV beispielsweise Eintragungen von besonderen Felgen-Reifen-Kombination, Tieferlegungsfedern oder anderen Fahrwerkanpassungen vornehmen lassen.
Motorräder, Mopeds und andere Krafträder:
Die in diese Kategorie fallenden Fahrzeuge haben die Erst- und Folgeuntersuchungen alle 2 Jahre.
Wohnmobile:
Wohnmobile bis 3,5t zGG haben die Erstuntersuchung nach 3 Jahren und Folgeuntersuchungen alle 2 Jahre.
Wohnmobile über 3,5t bis 7,5t zGG haben ihre Erst- und Folgeuntersuchungen alle 2 Jahre. Eine Besonderheit: Ab dem 7. Zulassungsjahr folgen jährliche TÜV Prüfungen.
Wohnmobile mit mehr als 7,5t zGG haben ihre Erst- und Folgeuntersuchungen jährlich.
LKW und Nutzfahrzeuge:
Bei entsprechenden Fahrzeugen mit einer Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h oder Fahrzeugen bis 3,5t zGG fallen Erst- und Folgeuntersuchungen alle 2 Jahre an.
LKW und Nutzfahrzeuge über 3,5t bis 7,5t zGG haben ihre Erst- und Folgeuntersuchungen jährlich.
–> HW (Hinweise): Du erhältst die TÜV Prüfplakette.
Erklärung: Dein Fahrzeug weist keine Mängel auf, allerdings zeichnen sich potentiell auftretende Mängel wie Verschleiß oder Korrosion etc. ab, die zum aktuellen Zeitpunkt zwar unbedenklich sind, aber bei der nächsten TÜV Inspektion relevant werden könnten.
–> GM (Geringe Mängel): Du könntest die TÜV Prüfplakette erhalten, wenn Du die festgestellten Mängel zeitnah beheben lässt, zum Beispiel, indem Du nach der TÜV Prüfung einen Termin in unserer Meisterwerkstatt vereinbarst.
Erklärung: Ermittelte Mängel führen aktuell nicht zu einer Verkehrsgefährdung oder grenzwertüberschreitenden Umweltbelastung. Dennoch müssen sie rechtzeitig behoben werden, damit keiner der Fälle eintritt.
–> EM (Erhebliche Mängel): Du erhältst die TÜV Plakette nicht, zudem muss Dein Fahrzeug zur Nachprüfung.
Erklärung: Bei der TÜV Untersuchung wurden Mängel festgestellt, die eine Verkehrsgefährdung darstellen und / oder die Umwelt in unzulässigem Ausmaß belasten. Du musst die Mängel beseitigen lassen. Erst nach korrekter Beseitigung und erfolgreicher Nachprüfung darfst du weiterfahren.
–> VM (Gefährliche Mängel): Du erhältst die TÜV Plakette nicht, zudem muss Dein Fahrzeug zur Nachprüfung.
Erklärung: Die gefundenen Mängel stellen eine direkte oder unmittelbare Verkehrsgefährdung und / oder unzulässige Umweltbelastung dar. Du darfst noch weiterfahren, musst die Mängel aber sofort in einer Werkstatt beseitigen lassen.
–> VU (Verkehrsunsicher): Du erhältst keine TÜV Prüfplakette und die vorhandene wird entfernt, eine Nachprüfung ist Pflicht. Darüber hinaus wird die Zulassungsbehörde über die Verkehrsunsicherheit informiert.
Erklärung: Der Wagen stellt eine große Gefahr für Umwelt und Verkehrssicherheit dar. Damit ist Dir verboten, auf öffentlichen Straßen zu fahren. Wenn Du sehr an dem Fahrzeug hängst und eine Instandsetzung in unserer Meisterwerkstatt wünschst, übernehmen wir den Transport gegen eine Gebühr.
Das Ziel der Hauptuntersuchung ist die Sicherstellung der allgemeinen Verkehrssicherheit, Vorschriftsmäßigkeit und Umweltverträglichkeit im Rahmen besonderer gesetzlicher Vorgaben.
Eine defekte Abgasanlage beispielsweise kann die Umwelt erheblich belasten, während beispielsweise angeschlagene Bremsanlagen eine Gefahr für dich und andere Verkehrsteilnehmer darstellen.
Als Faustregel gilt, dass alle zulassungspflichtigen Benziner und Diesel eine Abgasuntersuchung machen lassen müssen. Darunter fallen nahezu alle PKW, LKW, Motorräder, Mopeds sowie Quads, Trikes und weitere.
Wenn Dein Fahrzeug saisonal abgemeldet ist, aber eine der Untersuchungen in diesen Ruhezeitraum fällt, ist das kein Grund zur Sorge.
Die TÜV Prüfung findet dann im ersten Monat der neuen Anmeldung statt.